Wilkommen bei der
Wilkommen bei der
FDP Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Über uns
In unserer Gesellschaft werden die rechten und linken Ränder immer lauter. Man bekommt leicht das Gefühl, dass die Mitte nicht mehr gehört wird. Dem wollen wir als FDP entschieden entgegentreten! Wir positionieren uns klar gegen Rechts, gegen Fremdenfeindlichkeit und Hass und setzen uns für eine liberale, weltoffene Gesellschaft ein. Ebenso konsequent verteidigen wir unsere Freiheit gegen sozialistische Tendenzen und die zunehmende Verbotskultur.
Positionen
Landwirtschaft
Wir setzen uns für eine Landwirtschaftspolitik ein, die nicht Gegner – sondern elementarer Bestandteil – eines gesunden Klima- und Umweltbewusstseins ist. Land- und Forstwirte leisten bereits mehr als jede andere Branche für Umwelt und Klima und können sogar noch mehr tun, wenn es entsprechend honoriert wird. Einseitige Subventionen behindern dabei die Vielfalt, ignorieren Angebot und Nachfrage und drängen Landwirte in eine Bittstellerposition.
Digitalisierung
Die Digitalisierung ist eine Chance, die bisher weitestgehend vertan wurde. Wir vermissen in vielen Dörfern und Ortsteilen noch immer ein flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz sowie eine annehmbare Internetanbindung über VDSL und Glasfaser. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung, um die Landflucht zu stoppen und um unseren Landkreis weiterhin für Bürger sowie Arbeitgeber interessant zu halten.
Infrastruktur
Der Landkreis Neustadt Aisch / Bad Windsheim ist ein Flächen-Landkreis. Wir haben viele starke Gemeinden, in denen der Wohnraum begehrt und dadurch zunehmend teuer ist. Dem gegenüber stehen aber auch viele Gemeinden, die drohen abgehängt zu werden. Das gilt es unbedingt zu verhindern! Neben dringend benötigten Neubau- und Gewerbegebieten, sollten wir den Wohnraum auch dort attraktiv machen und halten, wo er bereits vorhanden ist.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
Meldungen
Personen
Johannes Loesch